Ortsrecht der Gemeinde Wolmersdorf

Lt. § 4 GO können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Sie haben eine Hauptsatzung zu erlassen. Diese bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann die Genehmigung auf Teile der Hauptsatzung beschränken.

Satzungen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister ausgefertigt.

Das Ortsrecht der Gemeinde Wolmersdorf ist untergliedert in:


Ich bitte um Verständnis, dass das derzeitig abgebildete Ortsrecht nicht abschließend ist und laufend ergänzt bzw. vervollständigt wird.